Korczak-Gesellschaft

Wer ist die Deutsche Korczak-Gesellschaft e.V. ?

Seit der Gründung im Jahre 1977 in Gießen Popularisierung und
Pflege der wissenschaftlichen und literarischen Hinterlassenschaft
von Dr. Janusz Korczak

Pflege internationaler Kontakte - v.a. im Sinne der Verständigung
und Aussöhnung vorwiegend mit Polen und Israel

Beteiligung an internationalen Hilfsprojekten für Kinder

Internationale Konferenzen zu Fragen der Erziehung, auch in
Kooperation mit Schulen und Erziehungsinstitutionen

Enge Zusammenarbeit mit Korczak-Gesellschaften weltweit und dem
KORCZAKIANUM in Warschau sowie Mitglied der Internationalen
Korczak-Gesellschaft (gegr. 1978) mit Sitz in Warschau

Beratung und Unterstützung von Schulen und Institutionen in
Deutschland, die den Namen Korczaks tragen (mittlerweile an die 80)

Herausgabe des jährlich erscheinenden Korczak-Bulletins
(Deutschland, Österreich, Schweiz) mit historischem Teil und
aktueller Diskussion

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Der Deutschen Korczak-Gesellschaft gehören Wissenschaftler, Ärzte,
Psychologen, Rechtsanwälte, Erzieher, Lehrer, Sozialarbeiter,
Journalisten, Philosophen, Politiker, Künstler, Studenten etc. an.
Jeder, der sich der Sache des Kindes annimmt und sich für das Wohl
von Kindern einsetzen möchte, ist herzlich aufgerufen, Mitglied in
der Deutschen Korczak-Gesellschaft e.V. zu werden.

Korczak-Preis der Deutschen Korczak-Gesellschaft e.V.
(Urkunde und Preisgeld)

„Auszeichnung herausragender Leistungen auf den Gebieten der Pädiatrie oder Kinderliteratur, der praktischen Erziehungsarbeit oder der Verbreitung des Vermächtnisses von Janusz Korczak“

Bisherige Preisträger:

1978    Dr. Andreas Mehringer, München
1979    Prof. Dr. Boguslaw Halikowski, Szczecin
1980    Prof. Dr. Shimon Sachs, Tel-Aviv
1983    Bella Abramowna Dizur, Riga
1985     Mirjam Akavia, Tel-Aviv
1986     Igor Newerly, Warschau
1987    Jüdische Gemeinde Gießen
1988    Prof. Dr. Józef Bogusz, Krakau
1988    Leon Harari, Kibbuz Maale Hachamisha
1988    Dr. Rafael Scharf, London
1990    Szmuel Gogol, Ramat Gan
1993    Ks. Arkadiusz Nowak, Piastów
2008    Itzchak Belfer, Tel-Aviv

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Satzung der
Deutschen Korczak-Gesellschaft e.V.

§ 1 Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen
DEUTSCHE KORCZAK-GESELLSCHAFT e.V.
und hat seinen Sitz in Gießen.

§ 2 Zweck - Gemeinnützigkeit

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar steuerbegünstigte gemeinnützige
Zwecke durch Förderung von Wissenschaft und
Forschung, Bildung und Erziehung, Jugendhilfe
und Jugendwohlfahrt, insbesondere durch
- Popularisierung des wissenschaftlichen und
literarischen Werkes von Dr. Janusz Korczak
(1878-1942), Arzt, Schriftsteller, Erzieher.
- Förderung der wissenschaftlichen
Auseinandersetzung und Durchführung
wissenschaftlicher Veranstaltungen, auch auf
internationaler Ebene.
- Auszeichnung herausragender Leistungen auf
den Gebieten der Pädiatrie oder Kinder-
literatur oder der praktischen Erziehungsarbeit.
Über die Vergabe der Preise entscheidet der
Vorstand der Gesellschaft nach Beratung mit
kompetenten Vertretern aus den
entsprechenden Gebieten.

§ 3

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem
Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.

$ 4 Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche Personen oder
juristische Personen werden. Die Mitgliedschaft
wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung
erworben, über deren Annahme der Vorstand
entscheidet. Die Entscheidung muss schriftlich
mitgeteilt werden. Die Mitgliedschaft endet
durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschuss.
Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch
eine schriftliche Erklärung an den Vorstand und
wird zum 31. Dezember des laufenden Jahres
wirksam. Über den Ausschluss entscheidet auf
Vorschlag des Vorstandes die Mitglieder-
versammlung mit 2/3-Mehrheit. Der
Ausschluss ist schriftlich mitzuteilen unter
Angabe der Gründe.

§ 5 Beiträge

Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge
entscheidet die ordentliche Jahresversammlung
der Mitglieder.
Zur Zeit:
40 EURO Fördermitgliedschaft
25 EURO Normalbeitrag
10 EURO für Studenten/Arbeitslose

§ 6 Organe und Einrichtungen

Organe der Gesellschaft sind Vorstand und
Mitgliederversammlung.

§7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus
dem Vorsitzenden,
seinem Stellvertreter,
dem Schatzmeister,
dem Schriftführer
und drei Beisitzern.

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der
Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder von
ihnen kann den Verein allein vertreten. Der
Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Er
führt die Geschäfte ehrenamtlich. Die Amtszeit
des Vorstands beträgt zwei Jahre. Er kann auf
Antrag von mindestens 10 Mitgliedern durch 2/
3 der Mitgliederversammlung abberufen
werden. Der Vorstand beruft die Mitglieder-
versammlung mindest einmal im Jahr.

§ 8 Mitgliederversammlung

Die einmal jährlich stattfindende ordentliche
Mitgliederversammlung an einem Ort, den der
Vorstand beschließt, wählt den Vorstand, erteilt
ihm Entlastung, entscheidet über die Höhe der
Beiträge, über Satzungsänderungen oder über
Initiativen zur Mitgliederwerbung. Eine
außerordentliche Mitgliederversammlung ist
auf Verlangen der Hälfte der Mitglieder
einzuberufen.

Die Einberufung zu allen Mitglieder-
versammlungen erfolgt durch den Vorstand mit
einer Frist von einem Monat schriftlich unter
Bekanntgabe der Tagesordnung.

§ 9 Niederschrift

Über die Mitgliederversammlung ist eine vom
Vorsitzenden und vom Geschäftsführer oder
von einem von der Versammlung gewählten
Protokollführer zu unterzeichnete
Niederschrift anzufertigen.

§ 10 Auflösung

Die Auflösung kann nur durch eine besondere,
zu diesem Zweck einberufene
Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von
2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen
werden. Die Mitglieder haben kein Recht auf
das Vereinsvermögen.
Sie können auch im Falle einer Auflösung oder
des Ausscheidens keine Rechte geltend
machen.
Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall
seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an
UNICEF (Deutsches Komitee), die es unmittelbar
und ausschließlich für gemeinnützige,
mildtätige oder kirchliche Zwecke zu
verwenden hat.

(Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Gießen
in das Vereinsregister eingetragen).


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